Das Umfeld
Die regulatorischen Entwicklungen weltweit – insbesondere im EU-Ausland – bewirken, dass sich sämtliche Finanzintermediäre in der Schweiz laufend mit den sich ständig ändernden aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen auseinandersetzen müssen.
Als Spezialisten im Zusammenhang mit dem Bankengesetz (BankG), dem Kollektivanlagengesetz (KAG), dem Börsengesetz (BEHG) und dem Geldwäschereigesetz (GwG) beraten wir u. a. Banken und Effektenhändler, Fondsleitungen, Fondsgesellschaften, Depotbanken, Vertreter ausländischer Kollektivanlagen, Vermögensverwalter kollektiver Kapitalanlagen und Vertriebsträger.
Fachkompetenz und intakte Beziehungen sowohl zur Aufsichtsbehörde, der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA, als auch zu Standesorganisationen wie beispielsweise der Swiss Funds Association (SFA) ermöglichen die optimale Betreuung unserer Kunden.