header image
Home arrow Dienstleistungen arrow Umfeld
Umfeld

Die Einführung des neuen Bundesgesetzes über die kollektiven Kapitalanlagen (KAG) zum einen, aber auch die laufenden regulatorischen Entwicklungen weltweit, insbesondere im EU-Ausland, bewirken, dass sich die Finanzintermediäre in der Schweiz laufend mit den sich ständig ändernden aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen auseinandersetzen müssen. Mit Bezug auf das KAG lassen sich folgende Schwerpunkte erkennen: neue Rechtsformen für die kollektive Kapitalanlage, erweitertes Tätigkeitsfeld der Fondsleitungen, Labelling, dauernde Beaufsichtigung der Vertreter, Bewilligungspflicht für Vermögensverwalter schweizerischer kollektiver Kapitalanlagen und Vertrieb von strukturierten Produkten. Hinsichtlich des EU-Raumes wird die Einführung der neuen EU-Richtlinien über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID) sowie UCITS IV einen entscheidenden Einfluss auf den Schweizer Finanzplatz ausüben. Als Spezialisten im Zusammenhang mit dem Kollektivanlagengesetz (KAG), dem Bankengesetz (BankG), dem Börsengesetz (BEHG) und dem Geldwäschereigesetz (GwG) beraten wir u. a. Fondsleitungen, Fondsgesellschaften, Depotbanken, Vertreter ausländischer Kollektivanlagen, Vermögensverwalter von Kollektivanlagen, Vertriebsträger, Banken und Effektenhändler.

Fachkompetenz und intakte Beziehungen sowohl zur Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA (vormals Eidgenössische Bankenkommission) als auch zu Standesorganisationen wie beispielsweise der Swiss Funds Association (SFA) ermöglichen die optimale Beratung unserer Kunden.